- Schätzung
- I. Statistik/Ökonometrie:Zusammenfassende Bezeichnung für ⇡ Punktschätzung und ⇡ Intervallschätzung auf der Grundlage von Befunden aus einer ⇡ Teilerhebung.II. Abgabenordnung:Zulässiges Verfahren zur Ermittlung der ⇡ Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt (§ 162 AO).- 1. Zur Sch. kommt es, wenn der Steuerpflichtige seinen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, also v.a. Bücher nicht oder nicht ordnungsmäßig führt, die Vorlage der Bücher und sachdienliche Auskunft verweigert, über seine Angaben nicht ausreichend Aufklärung geben kann oder wenn das Ergebnis der Buchführung nach der Sachlage offensichtlich unrichtig ist.- 2. Formen: Innerer und äußerer Betriebsvergleich, bes. (1) Sch. des Rohgewinns aufgrund der Umsätze, der Beschäftigtenzahlen u.Ä., (2) Festlegung der Besteuerungsgrundlagen nach den von der Finanzverwaltung aufgestellten ⇡ Richtsätzen und (3) Vermögenszuwachsrechnung (⇡ Verprobungsmethoden).- 3. Als Rechtsbehelf gegen den auf Sch. beruhenden Steuerbescheid ist der Einspruch gegeben (§ 348 I AO).
Lexikon der Economics. 2013.